MotoGP24 Background Trama

News

MotoGP™24 Helmet Design Contest Term and Conditions

WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG MOTOGPTM24 HELMET DESIGN CONTEST

Die Gesellschaft Milestone srl, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem Recht, mit Geschäftssitz in Mailand, Via Olona 2, Steuernummer und USt-IdNr. IT10851750967 sowie der Eintragungsnummer im Handelsregister Mailand 2561840 (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) organisiert die Kampagne „MotoGPTM24“: Helmet Design Contest, die vom 9. Mai bis zum 6. Juni 2024 über die Community des Videospiels MotoGPTM gemäß den in dieser Wettbewerbsordnung beschriebenen Bedingungen stattfindet („Wettbewerb“ bzw. „Wettbewerbsordnung“).

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Fans der „MotoGPTM“ auf kreative Weise zu beteiligen und ein Helmdesign für den MotoGPTM-Piloten Maverick Viñales zu entwerfen, das in der Version „inspired by“ dann wirklich in Produktion geht und vom Fahrer während einer Etappe der Weltmeisterschaft MotoGPTM2024 getragen wird.

Dieser Wettbewerb ist von der Regelung für Preisausschreiben ausgeschlossen, da er zu den Ausschlussfällen gemäß Buchstabe a, Absatz 1, Art. 6 des Präsidialdekrets Nr. 430/2001 gehört und der „Preis“ dem Autor des ausgewählten Werks als Vergütung für die Auszeichnung seiner persönlichen Verdienste gewährt wird.

Zielgruppen der Initiative

Der Wettbewerb steht allen Spielern des von Milestone veröffentlichten Videospiels MotoGPTM24 weltweit offen, die ein Sony (PS5 – PS4) -, Microsoft (Xbox Series X – Xbox One – Xbox Series S) – oder ein Steam-Konto besitzen.

Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die gemäß den in ihrem Wohnsitzland geltenden Vorschriften volljährig sind und die die im vorstehenden Absatz genannten Voraussetzungen erfüllen (die „Teilnehmer“). Der Wettbewerb ist dort verboten, wo er den örtlichen gesetzlichen Vorschriften des Wohnsitzlandes des Teilnehmers widerspricht. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die Bestimmungen seines Landes zu überprüfen und sicherzustellen, dass er an diesem Wettbewerb teilnehmen kann.

Zu beachten ist, dass jeder Beitrag nur von natürlichen Personen oder Gruppen eingesendet werden kann, sofern eine Kontaktperson (im Folgenden „Gruppenleiter“) benannt wird, die von den anderen Mitgliedern der Gruppe beauftragt wird; jedes Werk ist demnach von einer einzigen Person einzureichen, die Anspruch auf die Auszeichnung hat.

Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann mehrere Werke einsenden (allerdings nicht mehr als [hundert] Werke), wobei derselbe Inhalt nur einmal eingereicht werden darf.

Von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen sind die Mitarbeiter des Veranstalters sowie alle Personen, die während des Gültigkeitszeitraums dieses Wettbewerbs ein berufliches Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter haben.

Teilnahmefristen

Der Wettbewerb kann ab 29. April 2024 ausgeschrieben werden.

Gültige Einsendungen werden vom 9. Mai 2024 bis 6. Juni 2024 entgegengenommen.

Endauslosung der Jury: bis 30. Juni 2024.

Teilnahmemodalitäten

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Während der Dauer des Wettbewerbs werden die Teilnehmer aufgefordert, eine individuelle Grafik für den Arai-Helm zu erstellen, der in dem für den Contest vorgesehenen Bereich verfügbar ist, indem sie den Helm-Editor des Videospiels MotoGPTM24 von Milestone verwenden, nachdem sie diese Wettbewerbsordnung gelesen und akzeptiert haben.

Um teilzunehmen, muss jeder Teilnehmer wie folgt vorgehen:

  • das Spielmenü aufrufen;
  • auf die entsprechende Schaltfläche im Hauptmenü für den Wettbewerb klicken;
  • durch Opt-in auf der nächsten Bildschirmseite seine Bereitschaft zur Teilnahme am Wettbewerb und sein Einverständnis mit dieser Wettbewerbsordnung bestätigen;

Nachdem der Teilnehmer die Wettbewerbsordnung gelesen und akzeptiert hat, kann er sich ganz der persönlichen Gestaltung des Spiels widmen:

  •  es wird ein 3D-Modell des Piloten Maverick Viñales angezeigt, der einen Aprilia-Anzug und einen Arai-Helm ohne Design trägt.
  • mit den vom Editor zur Verfügung gestellten Tools und Elementen kann der Teilnehmer sein eigenes Helmdesign erstellen.
  • nach erfolgter Personalisierung des Helmdesigns kann der Teilnehmer sie im Spiel speichern, indem er den Anweisungen des Tools folgt.
  • diese Personalisierung steht nun innerhalb des Spiels als durchsuchbarer UGC in der UGC-Schnittstelle der Helme zur Verfügung. Diese Suche erfolgt durch die Einstellung eines speziellen Filters (nur für PS, Xbox und PC).

Jeder Teilnehmer kann sich auch für mehr als ein Design bewerben (jedoch nicht mehr als 100).

Grafische Anforderungen und Ausschlüsse

Das Design könnte für Produktionszwecke optimiert (angepasst) werden.

Alle eingereichten Designs müssen zur Vermeidung des Ausschlusses vom Wettbewerb folgende Merkmale aufweisen:

  • sie müssen mit der Philosophie des Wettbewerbs übereinstimmen; und
  • sie müssen originell und neu sein.

Vom Wettbewerb ausgeschlossen werden außerdem:

  • Grafiken, die Logos Dritter nachahmen, oder die in irgendeiner Weise gegen die Rechte Dritter, einschließlich der Urheberrechte und ähnliche Rechte verstoßen sowie Grafiken, die unter Verletzung der in Artikel 8 genannten Erklärungen und Garantien eingereicht werden;
  • Grafiken, die als beleidigend gelten und/oder gegen die öffentliche Moral und die guten Sitten verstoßen, diffamierende Inhalte enthalten oder die Privatsphäre verletzen;
  • Grafiken, die von Minderjährigen oder von Personen eingereicht werden, die nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind.
  • Auswahlkriterien

Eine Fachjury, die sich aus vom Veranstalter ausgewählten Mitgliedern zusammensetzt, bewertet alle eingegangenen Werke nach eigenem Ermessen und wählt die Bewerbungen aus, die sie für besonders verdienstvoll und interessant hält.

Insbesondere werden 1 Gewinner und 3 Ersatz-Teilnehmer anhand folgender Kriterien ermittelt:

  1. Originalität;
  2. Stil;
  3. Effektive Realisierbarkeit des Grafikdesigns im Einklang mit den Produktionsanforderungen;
  4. Kreative Nutzung der vom Editor des Spiels bereitgestellten grafischen Elemente

Die Bewertungen und Entscheidungen der Jury sind als unanfechtbar, endgültig und verbindlich anzusehen. Der Gewinner wird über seine Auswahl informiert, die dann durch einen Post auf den sozialen Netzwerken von MotoGPTM24, dem Veranstalter und dem MotoGPTM – Piloten Maverick Viñales bekannt gegeben wird.

  • Urheberrechte – Auszeichnungen

Die Jury entscheidet nach eigenem unanfechtbarem Ermessen über das beste von den Wettbewerbsteilnehmern eingereichte Werk.

Das Werk des Gewinners wird als „inspired by“ in Produktion gehen (es wird also die Grundlage für die Helmgrafik des Fahrers sein) und vom MotoGPTM – Piloten Maverick Viñales bei einem offiziellen Event der MotoGPTM 2024-Weltmeisterschaft getragen.

Personen, die durch die Einreichung ihrer Werke an diesem Wettbewerb teilgenommen haben, können unter keinen Umständen Ansprüche gegenüber dem Veranstalter im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb und/oder der etwaigen Nichtauswahl des eingereichten Vorschlags geltend machen, egal aus welchem Grund und/oder aufgrund welchen Rechtstitels.

Der Gewinner wird über das interne Nachrichtensystem des Spiels innerhalb von 10 Tagen nach der Auswahl kontaktiert und muss innerhalb von 2 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung seine E-Mail-Adresse oder die üblicherweise in den sozialen Medien verwendete Kontaktadresse angeben.

Danach erfolgt eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail (oder über eine andere, vom Gewinner ausdrücklich angegebene Kontaktadresse) an die angegebene Adresse, die eine entsprechende Erklärung über die Annahme und die Abtretung der Rechte am geistigen Eigentum enthält, die in der vorgeschriebenen Weise und innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail unterzeichnet zurückzusenden ist.

Mit der Unterzeichnung des Annahmeschreibens und der Abtretung der Rechte wird der Teilnehmer zum tatsächlichen Gewinner des Wettbewerbs und tritt als Urheber der als Gewinner ausgewählten Grafik alle Rechte (einschließlich der wirtschaftlichen Nutzung) ausschließlich, endgültig und bedingungslos, ohne zeitliche oder territoriale Begrenzung oder sonstigen Ausschluss ab, wobei der Urheber ausdrücklich auf alle wirtschaftlichen Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und seinen Rechtsnachfolgern verzichtet.

Durch die Abtretung aller Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte gemäß diesem Artikel 6 an dem ausgewählten Werk durch den Teilnehmer in seiner Eigenschaft als Autor ist der Veranstalter berechtigt, das Werk zu gestalten und in Produktion zu geben, Anpassungen oder Umwandlungen vorzunehmen; generell ist er zur absolut freien Nutzung und Verwertung berechtigt.

  • Genehmigungen, Erklärungen und Garantien über die Inhalte

Der Veranstalter behält sich – auch durch seine Rechtsnachfolger – das uneingeschränkte Recht vor, Inhalte mit Grafiken oder Bildern, die als beleidigend oder die gegen die öffentliche Moral verstoßend angesehen werden (vulgäre Inhalte, Gewaltszenen, illegale Aktivitäten usw.), die durch diffamierende Inhalte in irgendeiner Weise die Rechte Dritter verletzen, in die Privatsphäre eingreifen oder ein Urheberrecht verletzen, unkenntlich zu machen und/oder nicht zu berücksichtigen.

Mit der Einreichung ihres Werks verpflichten sich die Teilnehmer:

  • auf jegliches Recht daran zu verzichten (dieses Recht wird dem Veranstalter eingeräumt) und keine finanziellen Forderungen für eine eventuelle künftige Nutzung in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln zu stellen. Die Inhalte des Werks müssen frei von Urheberrechten sein und werden nicht zurückgegeben.
  • mit der Annahme der Teilnahme am Wettbewerb erklärt und garantiert jeder Teilnehmer (i) über alle von der Wettbewerbsordnung für die Teilnahme am Wettbewerb vorgesehenen Voraussetzungen zu verfügen, und (ii) der alleinige Autor des eingereichten Werks zu sein und übernimmt somit die volle und uneingeschränkte Verantwortung, in jeder Hinsicht und ohne Ausnahme, für die Urheberschaft des Werks und stellt den Veranstalter von jeglicher Haftung und somit auch von allen etwaigen direkten und/oder indirekten Schäden frei, die Dritten im Falle von Falschaussagen über die Urheberschaft des eingereichten Beitrags entstehen können.

Im Einzelnen erklärt und garantiert jeder Wettbewerber durch seine Teilnahme am Wettbewerb:

  • dass das eingesandte Werk original ist und gegen keine Urheberrechte verstößt bzw. damit keine verbundenen Rechte bzw. Markenrechte/Industriegeheimnisse/Rechte an Bildern bzw. keine anderen Rechte auf geschäftliche bzw. industrielle Nutzung oder geistigen Rechte, ohne Ausnahme, irgendwelcher natürlichen Personen und/oder Rechtspersonen zu verletzen;
  • den Veranstalter sowie seine Rechtsnachfolger von allen nachteiligen Folgen, auch in Form von Schadenersatz und/oder Entschädigung, die ihm durch die Verletzung und/oder Unwahrheit der in diesem Artikel 8 genannten Erklärung und Garantie oder der Nichteinhaltung der Voraussetzungen gemäß Artikel 4 entstehen können, vollständig schad- und klaglos zu halten. Insbesondere verteidigt der Teilnehmer den Veranstalter und hält ihn vollständig schad- und klaglos von allen Kosten, Schäden, Gebühren, Schadensersatzansprüchen und/oder Entschädigungen, ohne Ausnahme, die ihm aus irgendeinem Grund und/oder aufgrund eines Rechtstitels infolge des bloßen Besitzes und/oder der Nutzung des Werks, auch zu kommerziellen Zwecken, und somit auch aufgrund der Verletzung von Urheberrechten, Rechten an eingetragenen Rechten, Patentrechten, Know-how-Rechten, Erfindungsrechten, Bildrechten und allen anderen, auch ausschließlichen Rechten Dritter zu tragen hat.
  • Ungültigkeit der Anmeldungen – Verlust des Preisanspruchs

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer diese Wettbewerbsordnung in vollem Umfang, bedingungslos und ohne jegliche Einschränkung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb nach eigenem unanfechtbarem Ermessen einzustellen oder zu streichen, zum Beispiel, wenn Sachverhalte und/oder Ereignisse eintreten, die die Fortsetzung des Wettbewerbs erschweren und/oder unmöglich machen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern jederzeit eine Kopie des Identitätsnachweise oder eines anderen Dokuments zu verlangen, um sicherzustellen, dass sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb erfüllen. Verweigert der Teilnehmer seine Zusammenarbeit, gleich aus welchem Grund, wird er vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Im Falle eines Betrugsversuchs und/oder ungenauer, unvollständiger und/oder falscher Angaben behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer sofort auszuschließen.

Die Teilnehmer, die nach dem unanfechtbaren Ermessen des Veranstalters oder eines von ihm beauftragten Dritten unter Verwendung von Mitteln und Instrumenten am Wettbewerb teilnehmen, die als verdächtig oder betrügerisch gelten oder gegen den normalen Ablauf der Initiative verstoßen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen und dürfen den ggf. gewonnen Preis nicht nutzen.

Kontakte

Bei Zweifeln oder Fragen zum Wettbewerb und dieser Wettbewerbsordnung steht folgender Link zur Verfügung [ https://milestone.it/it/contact/

 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder dieser Wettbewerbsordnung entstehen können, ist ausschließlich das Gericht Mailand zuständig.

Geltungsbereich

Dieser Wettbewerb richtet sich an alle Nutzer der Community, sowohl mit Wohnsitz in Italien als auch im Ausland.

Dieser Wettbewerb ist vom Anwendungsbereich der italienischen Regelung für Preisausschreiben ausgenommen, da sie zu den Ausschlussfällen gemäß Buchstabe a, Absatz 1, Art. 6 des Präsidialdekrets Nr. 430/2001 gehört: der „Preis“, der dem Teilnehmer verliehen wird, der gemäß Artikel 7 als Gewinner bezeichnet wird, stellt in der Tat eine Anerkennung für persönliche Verdienste dar.

Datenschutzerklärung

Informationen, die gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung Nr. 679/2016 (sog. „DSVGO“) bereitzustellen sind.

Die spontan angegebenen personenbezogenen Daten werden mit überwiegend elektronischen Hilfsmitteln und auch mit statistischen Analysehilfsmitteln vom Veranstalter verarbeitet, um alle Phasen in Verbindung mit dem Wettbewerb „MotoGPTM24: HELMET DESIGN CONTEST“ abzuwickeln.

Außerdem werden sie zur Einhaltung von Verwaltungsvorschriften oder anderer, laut Gesetz zwingender Vorschriften, die in Italien oder kraft EU-Entscheidungen gelten, verarbeitet und für die von diesen Regelungen vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Die Angabe der verlangten Daten ist für die oben genannten Zwecke verpflichtend; werden sie nicht angegeben, können die Verwaltungstätigkeiten für diesen Wettbewerb nicht erledigt und die Gesetzesvorschriften nicht erfüllt werden.

Vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung werden die Daten des Teilnehmers, der zum Gewinner ernannt wird, in Kommunikationsmedien, wie Internet und Informations- und Werbematerial – digital und in Papierform – veröffentlicht.

Die Aufbewahrung der Daten für die Verwaltung des Wettbewerbs ist auf den Zeitraum beschränkt, der zur Abwicklung dessen einzelner Phasen und gemäß den Auflagen der einschlägigen Vorschriften notwendig ist. Danach werden sie in eine anonyme Form verwandelt, um statistische Elaborate zu erstellen; die Identifizierungsdaten werden vernichtet.

Zur Verarbeitung autorisiert sind die für Verkauf und Marketing, das Call Center, sowie für die Informations- und Datensicherheitssysteme zuständigen Personen.

Gemäß Artikel 15-21 DSGVO kann das Recht auf Einsichtnahme, Änderung, Löschung und Vergessenwerden, Einschränkung der Datenverarbeitung oder Widersetzung gegen ihre Verarbeitung aus rechtmäßigen Gründen oder für Informations- und Werbezwecke durch ein Schreiben an den Verantwortlichen an vorstehend genannte Postadresse oder anhand des Formulars an die Adresse https://milestone.it/it/contact/ ausgeübt werden. Falls die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird, kann sie jederzeit neu erteilt werden; es versteht sich, dass dies die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf der vorherigen Einwilligung basiert bzw. auf zur Einwilligung alternativen Mechanismen, die von Gesetzes wegen gestattet sind, nicht beeinträchtigt. Es wird ebenfalls bekannt gegeben, dass die betroffene Person das Recht hat, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, um ihre Rechte geltend zu machen. Ebenfalls per Schreiben an die oben angeführte Postadresse oder durch Ausfüllen des Formulars an die Adresse https://milestone.it/it/contact/ kann das vollständige und aktualisierte Verzeichnis der Auftragsverarbeiter angefordert werden.

Der DPO/DSB des Veranstalters kann über den Support kontaktiert werden, der über den Link https://milestone.it/it/contact/ zugänglich ist. Er wird die eingegangenen Anfragen analysieren und – ebenfalls über den für die Verarbeitung Verantwortlichen – innerhalb des in den geltenden Datenschutzvorschriften (EU-Verordnung 679/2016) vorgesehenen Zeitrahmens eine Rückmeldung geben.

Schließlich besteht das Recht, die Portabilität der Daten zu verlangen, das heißt, die Daten in einem strukturierten, allgemein üblichen und von herkömmlichen Elektronikgeräten lesbaren Format zu erhalten, um sie direkt an eine andere Person zu schicken, die ein autonomer Verantwortlicher für die Verarbeitung ist, damit letztere die Daten innerhalb der von der betroffenen Person festgelegten Grenzen verarbeiten kann.

JETZT BESTELLEN